Die Sozialdemokraten! Wie immer. Von der CDU ist man ja in Anbetracht ihrer ideologischen Nähe zur NPD nichts anderes gewohnt aber wie die SPD in den letzten Jahren konsequent jedes Bürgerrecht gegen den Baum fährt ist wirklich eine Farce.

Operation Polizeistaat (a.k.a. Das BKA-Gesetz)

Obwohl der genaue Text des Koalitions-”Kompromisses” zu den neuen Befugnissen des Bundeskriminalamts noch nicht einmal bekannt ist, soll er bereits am Mittwoch nächster Woche (!) im Bundestag verabschiedet werden.

Wenn der Bundesrat dann auch noch zustimmt, könnten wir zum ersten Januar ein deutsches FBI bekommen, mit allen Problemen, die damit verbunden sind – Vermischung von Polizei und Geheimdienstarbeit, fehlende richterliche und bundesanwaltliche Kontrollen, Kompetenzwirrwarr mit den Ländern, Auskunftspflicht für Journalisten, großem Spähangriff auf Privatwohnungen und natürlich der heimlichen Online-Durchsuchung. [netzpolitik.org]

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Operation Mittelalter (a.k.a. Das Jugendpornographie-Gesetz)

Mit Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt trat gestern eine Neufassung des Dreizehnten Abschnitts des Strafgesetzbuches (StGB) in Kraft, der sich mit Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung befasst. Wichtigste Neuerung ist dabei die Aufnahme von sogenannten jugendpornographischen Schriften in das Strafgesetzbuch, die ein "tatsächliches oder wirklichkeitsnahes Geschehen" wiedergeben und künftig eigenständig im Rahmen des § 184c StGB normiert werden.

Danach wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, "wer pornographische Schriften, die sexuelle Handlungen von, an oder vor Personen von vierzehn bis achtzehn Jahren zum Gegenstand haben, verbreitet, öffentlich ausstellt, anschlägt, vorführt oder sonst zugänglich macht oder herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, ankündigt, anpreist, einzuführen oder auszuführen unternimmt, um sie [...] zu verwenden oder einem anderen eine solche Verwendung zu ermöglichen".

Wer versucht, sich (etwa über das Internet) den Besitz von jugendpornographischen Schriften zu verschaffen, die ein tatsächliches oder wirklichkeitsnahes Geschehen wiedergeben, wird künftig mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder Geldstrafe bestraft. Als "wirklichkeitsnahes Geschehen" ist dabei die Darstellung eines Geschehens zu verstehen, das sich dem durchschnittlichen Betrachter dem äußeren Erscheinungsbild nach als ein tatsächliches darstellt. Darunter können also auch Darstellungen mit sogenannten "Scheinminderjährigen" fallen, also von Darstellern, die dem Alter nach volljährig sind, hinsichtlich ihres äußeren Erscheinungsbildes aber als minderjährig eingestuft werden könnten.

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